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Infos zur Hausratversicherung

Infos

Die Bausteine der Hausratversicherung

Grundsätzlich deckt die Hausratversicherung alle Schäden ab, die durch Feuer, Sturm, Hagel Leitungswasser und Einbruchdiebstahl verursacht wurden. Diese Grunddeckung lässt sich dann individuell erweitern.

Versichern Sie Ihre Risiken so, wie es individuell für Sie Sinn macht.

  • Die Berechnung erfolgt nach Tarifzonen je Postleitzahl
  • Pro m² Wohnfläche werden 550,- bis 700,- EUR versichert
  • Dadurch ist der Unterversicherungsverzicht vereinbart
  • Zur Wohnfläche zählen alle zu Wohnzwecken genutzte Räume
  • Flure und Lagerräume im Keller zählen nicht mit
  • Zusatzeinschlüsse sind gegen Aufpreis versicherbar
Privatrechtschutz


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Einschluss Haushaltsglas (+30,- EUR)

Sie können zusätzlich eine Haushaltsglasversicherung abschliessen. Mitversichert ist dabei auch das Ceranfeld. Die Kostenliegen bei etwa 30,- EUR im Jahr. Hausbesitzer stehen sich aber mit einer kombinierten Gebäude- u. Haushaltsglasversicherung besser.

Einschluss Fahrraddiebstahl

Fahrräder sind in einigen Tarifen pauschal bis zu einem Höchstbetrag (zwischen 500,- und 1.000,- EUR) mitverichert. Ist der Wert höher, wird ein Zuschlag erhoben. Haben Sie hingegen keine Fahrräder, sind die tarife günstiger, die diese Zusatzleistung nicht bereits enthalten.

Wichtig: Nachtzeitklausel: In fast allen Tarifen sind die Fahrräder ausserhalb des Wohnhauses nur in der Zeit von 6-22 Uhr versichert. Einige wenige Tarife bieten rund um die Uhr Versicherungsschutz. Wenn Sie dieses wünschen, bitte unbedingt angeben.

Einschluss Elementarschäden

Elementarschäden sind Schäden u.a. durch Erdbeben, Erdrutsch, Hochwasser, Rückstau. Diese sind nicht von vornherein mitversichert und müssen bei Bedarf gegen Aufpreis versichert werden. In besonders gefährdeten Gebieten, in denen in den letzten 10 Jahren eine solche Schadenursache vorgekommen ist, lassen sich die Elementarschäden nicht mitversichern.

Mitversicherung Grobe Fahrlässigkeit

Gute Tarife haben dieses Risiko mitversichert, meist bis zu einem bestimmten Höchtbetrag. Beispiel: Sie fahren über's Wochenende zu Verwandten und vergessen, den Wasserhahn der Waschmaschine abzudrehen. Der Schlauch platzt und es entsteht ein Schaden durch das auslaufende Wasser. Haben Sie Schäden durch grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.


Häufig gestellte Fragen:

> Welche Versicherer sind im Vergleich berücksichtigt?

Wir verwenden die Analyse-Software der Rating-Agentur Morgen&Morgen. Darin sind alle Anbieter des Marktes enthalten. Weiterhin berücksichtigen wir die Auswertungen von Finanztest in unseren Empfehlungen.

> Welche Kosten entstehen Ihnen für den Vergleich?

Unseren Kunden entstehen grundsätzlich keine Kosten für die Versicherungsvergleiche. Auch eine telefonische Beratung erfolgt kostenlos.

> Haben Sie einen Vorteil, wenn Sie den Vertrag beim Versicherer direkt abschliessen?

Nein! Wir bieten den Versicherungsschutz zu genau den gleichen Konditionen an. Bei Sachversicherungen durch Sonderrabatte oftmals sogar deutlich günstiger.

> Haben Sie einen Vorteil, wenn Sie den Vertrag über uns abschliessen?

Ja! Neben der Ermittlung der für Sie günstigsten Tarife aus dem Angebot aller Versicherer kennen wir durch jahrelange Erfahrung, welcher Versicherer in der Abwicklung und Schadenbearbeitung empfehlenswert sind und welche eher nicht. So finden Sie die für Sie optimale Lösung.

> Sie haben Vorschäden. Bekommen Sie dann noch Versicherungsschutz?

Ja! Nur wenn Sie zusätzlich noch vom Vorversicherer wegen zu vieler Schäden gekündigt wurden, wird es schwierig. Dann sollten Sie sich vom Versicherer einen Schadenverlauf zusenden lassen. Damit können wir dann versuchen, Sie neu versichert zu bekommen.

> Sie haben schon einen Vertrag, der aber deutlich teurer ist als unser Angebot. Wann können Sie Ihren bestehenden Vertrag kündigen?

Mit einer Frist von 3 Monaten zur nächsten Vertragslaufzeit. Nach einem Schaden, egal ob er bezahlt oder abgelehnt wurde, geht es auch sofort innerhalb vom einem Monat nach Schadenzahlung oder der Ablehnung.

> Sie ziehen um. Kann die Hausratversicherung dann gekündigt werden?

Nein!
Ihr Hausrat zieht mit um. Sie müssen dann dem Versicherer die neue Wohnfläche zusammen mit der neuen Anschrift mitteilen und erhalten einen geänderten Versicherungsschein.





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